Messen unbesorgt planen können - Eine Absicherung für den Re-Start!
Messen unbesorgt planen können - Eine Absicherung für den Re-Start!
Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Berücksichtigungsfähig sind Messen und Ausstellungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.
Weitere Informationen auf der Plattform des Programms.
Weitere Informationen beim Bundeswirtschaftsministerium.
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Das Team des Rostock Convention Bureaus steht Ihnen jederzeit bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.